11.6.08
Steuergeschenk für Heimkehrer
Quelle: Yabiladi.com
Seit dem 25. März 2008 erhalten marokkanische Rentner, die bisher im Ausland lebten und sich nun entschließen, endgültig nach Marokko zurückzukehren, ein Steuergeschenk - der Zoll für die Einfuhr eines Autos wird für sie 75 % günstiger.
Um diese Vergünstigung zu erhalten, muss man allerdings einige Bedingungen erfüllen: Es darf sich bei dem Wagen nicht um ein Nutzfahrzeug handeln, jeder Heimkehrer darf nur ein Auto einführen und die so eingeführten Kraftfahrzeuge dürfen frühestens nach vier Jahren weiterverkauft werden. Außerdem muss der Rentner momentan mindestens 60 Jahre alt sein - diese Grenze kann sich allerdings noch ändern.
Seit dem 25. März 2008 erhalten marokkanische Rentner, die bisher im Ausland lebten und sich nun entschließen, endgültig nach Marokko zurückzukehren, ein Steuergeschenk - der Zoll für die Einfuhr eines Autos wird für sie 75 % günstiger.
Um diese Vergünstigung zu erhalten, muss man allerdings einige Bedingungen erfüllen: Es darf sich bei dem Wagen nicht um ein Nutzfahrzeug handeln, jeder Heimkehrer darf nur ein Auto einführen und die so eingeführten Kraftfahrzeuge dürfen frühestens nach vier Jahren weiterverkauft werden. Außerdem muss der Rentner momentan mindestens 60 Jahre alt sein - diese Grenze kann sich allerdings noch ändern.
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